Garantie, Gewährleistung, Rooten und Custom ROMs

Das es immer wieder Fragen gibt, wie eine Abwicklung eines Schadens abläuft, an wen man sich wenden soll und ob mit Root oder Custom Roms Schwierigkeiten zu erwarten sind, habe ich mal alle relevanten Informationen zusammengetragen.

Zunächst ein Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, Ihr seid selbst verantwortlich für Euer tun. Die Informationen in diesem Artikel stellen nur meinen Wissenstand dar.

Garantie und Gewährleistung:

Zunächst einmal gibt es einen sehr wichtigen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung:

Garantie:

kurz gesagt: die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Bedingungen die technische Funktion garantiert. Die genauen Bedingungen sind im Garantieschein festgelegt. Einen sehr ausführlichen Artikel zur Garantie gibt es in der Wikipedia.

Gewährleistung:

Dies ist eine gesetzlich geregelte Leistung des Verkäufers und regelt den Anspruch des Käufers auf ein sachmängelfreies Produkt. Die Dauer beträgt in Deutschland zwei Jahre und deckt nur Mängel ab, die bei Übergabe bestanden. Ebenfalls sei auf den sehr ausführlichen Artikel zur Gewährleistung in der Wikipedia verwiesen

Was bedeutet das nun Konkret für ein Mobiltelefon?

Zunächst einmal gilt die Gewährleistung bei Verkauf. Wenn ich also feststelle, dass ich nach Kauf nicht mit dem Handy telefonieren kann, dann kann ich meine Gewährleistung beim Verkäufer geltend machen. Laut Gesetz ist allein der Käufer ausschlaggebend für die Art der Nachbesserung. Kann der Verkäufer das Gerät ohne Mehraufwand tauschen (was in den meisten Elektromärkten möglich sein sollte, da dort die Geräte „auf Lager“ sind), so muss er dies tun. Besteht er auf Einsendung des Gerätes zum Hersteller, besteht Schadensersatzanspruch seitens des Käufers. Anders sieht es aus, wenn es sich z.B. um ein Einzelstück handelt, oder ein Austausch mit erheblichen Mehraufwand verbunden ist, dann darf der Verkäufer das Gerät zur Reparatur einschicken. Gesetzlich geregelt ist ein Anspruch auf Nacherfüllung, das heißt, der Käufer kann Verlangen, dass das Gerät, wie beim Kauf versprochen, funktioniert. Grundsätzlich ist dieses Recht zuerst durch Nachlieferung zu erfüllen, wenn diese ohne Aufwand möglich ist. Das bedeutet auch, dass das allgemein angenommene Recht des Verkäufers auf bis zu 3 Reparaturen zumindest bei Handys, die im Regelfall im Laden vorrätig sind, nicht existent ist.

In unserem Beispiel also: Handy kaufen, zuhause auspacken, telefonieren geht nicht, zurück in den Laden und Austausch verlangen. Wenn noch ein Handy in der Auslage liegt, dann gar nicht erst auf Diskussionen einlassen und auf geltendes Recht verweisen.

Anders sieht es aus, wenn urplötzlich irgendwann unser Handy kaputt geht. Im ersten halben Jahr wird Grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Mangel, der zum Ausfall des Gerätes führte, schon bei Kauf bestanden hat. Somit kann ich Austausch bzw. Reparatur verlangen. Anders wird es nach 6 Monaten, denn dann greift die Beweislastumkehr. Das heißt, ich muss dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat. Für die meisten wird das ziemlich kompliziert.

Aber dafür gibt es die

Garantie:

Dies ist eine Leistung des Geräteherstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen muss. HTC gibt aus seine Geräte 2 Jahre Garantie. Ein Bekannter hat zu seinem Desire mal bei HTC angefragt und erhielt folgende Standardmail:

Bezueglich der Garantielaufzeit Ihres HTC Desires kann ich Ihnen weiterhelfen.

Die Garantielaufzeit betraegt entweder zwei Jahre ab Kaufdatum, dies kann mit Hilfe eines Kaufbeleges nachgewiesen werden, oder zwei Jahre ab Herstelldatum, welches von der Seriennumer des HTC Geraetes ermittelt wird.

Da aber Ihr HTC Geraet ein Branding von Vodafone aufweist, ist es in diesem Fall sehr wichtig einen Kaufbeleg nachzuweisen, da die Garantie ueber Vodafone abgewickelt werden muss und diese eine Reparatur unter Garantie nicht ohne Kaufbeleg durchfuehren.

Unter folgenden Umstaende kann eine Garantie auch innerhalb der zwei Jahre ausser Kraft gesetzt werden:

– bei Installation von illegaler Software
– Feuchtigkeits- bzw. Wasserschaden
– Manipulation in Form von selbstdurchgefuehrten Reparaturen
– Rooten des Geraetes
– Hardwareschaeden aller Art, die nicht als Produktionsfehler anerkannt werden

Auf Accessories wie Batterie und sonstige Kabel, die Inhalt der Orginalbox sind, erlaesst HTC ein Jahr Garantie.

Wenn Sie eine Antwort senden oder mir mitteilen möchten, dass Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet wurde, melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Ticketnummer xxxx bei unserer Website  an.

Mit freundlichen Grüßen,

das zeigt eigentlich schon alles. Laut Garantiebedingungen erlischt selbige, wenn ich roote. Also auch bei dem Staubproblem unter dem Display des Desires würde ich immer entrooten und rebranden, um keinerlei Diskussionspunkte zu geben. Denn der Hersteller legt selbst fest, unter welchen Bedingungen die Garantie vollständig erlischt. Bei HTC ist es das Rooten. Und das ist unabhängig davon, ob der Punkt tatsächlich mit dem Problem zu tun hat. Mit Staub unter dem Display ist es dann auch schwer, Aufgrund der Beweislastumkehr auch Nachbesserungen beim Verkäufer durchzusetzen.

Zusammenfassend kann ich folgendes sagen:

  1. immer freundlich bleiben!
  2. bei Feststellung eines Mangels unmittelbar nach Kauf wende ich mich Grundsätzlich an den Verkäufer und verlange den Austausch
  3. Sobald der Kauf länger zurückliegt (auch innerhalb der ersten 6 Monate) wende ich mich meist direkt an den Hersteller und frage dort erst einmal nach den Garantieleistungen nach. Meistens wickelt der Hersteller so etwas auch deutlich schneller und problemloser ab, als der Verkäufer
  4. Bei Problemen immer schriftlich mit Nachweis kommunizieren, das gute alte Fax leistet da sehr gute Dienste, Emails haben keine hohe Beweiskraft
  5. erwähnte ich schon, dass man immer freundlich, aber bestimmt bleiben sollte…? 😉
  6. Telefone entrooten

Wenn es hart auf hart kommt, kann man sich auch an die Verbraucherzentrale (die findet man meistens in Wohnortnähe) oder natürlich an einen Anwalt wenden (was aber, auch wenn man gewinnt, teuer werden kann).

Ein sehr kurzer und präziser Artikel zu Garantie und Gewährleistung findet sich hier

Über Brain McFly

Rooter aus Leidenschaft, Nerd, Erklärbär ;o)

Ein Kommentar zu “Garantie, Gewährleistung, Rooten und Custom ROMs”

  1. Danke der Artikel hat mir sehr geholfen! Die Agb vieler Hersteller sind ja nicht so leicht zu durchschauen…

    lg bernd

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